Unternehmensgründungen in Deutschland erfolgen auf Grundlage einer Reihe von Standardprozessen , die zum Zweck der Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen durchgeführt werden. Die Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland enthalten : Abfassung des Gesellschaftsvertrages (der Unternehmenssatzung) und Erstellung aller erforderliche Dokumente wie z.B Unterschriftsmuster, Kopien der Reisepässe und besondere Formulare des Firmenregisteramtes. Alle mit der Unterzeichnung der Dokumente verbundenen Prozeduren haben vor einem öffentlichen Notar in Deutschland zu erfolgen.
Unternehmensgründungen in Deutschland beziehen sich auch auf die Entscheidung über die Büroräume, Eröffnung eines Bankkontos und Einstellung eines Buchhalters.
Kategorien von Unternehmen in Deutschland
Registrierung einer deutschen GesmbH. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann in Deutschland durch mindestens einen Investor und mit einem Mindestkapital i.H.v.25.000 Euro registriert werden. Die Kapitalbildung der Gesellschaft kann durch Bar-oder Sacheinlagen erfolgen (in diesem Fall, ist der Vermögenswert im Gesellschaftsvertrag im Besonderen anzugeben).
Eine Besonderheit sind die Gesellschaftsanteile der GesmbH, die weder auf das Publikum übertragen noch auf dem Wertpapiermarkt registriert werden können. Das Management der GesmbH ist von der Hauptversammlung der Gesellschafter gesichert. Tägliche Entscheidungen werden von dem Gesellschaftsdirektor, der von der Hauptversammlung bestellt ist.
Große Unternehmen werden in Deutschland als Aktiengesellschaften organisiert weil sie Vorteile und die Möglichkeit bieten, das Grundkapital durch Registrierung der Gesellschaftsanteile am Wertpapiermarkt zu erhöhen. Eine deutsche AG bedarf eines Grundkapitals i.H.v.mindestens 50.000 Euro.
Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt, wie bei den Aktiengesellschaften der Fall ist. Das Management erfolgt durch den Vorstand , der von einem zumindest 3-köpfigen Aufsichtsrat regelmäßig kontrolliert wird. Die Geschäftskonten für diese Gesellschaftsform werden von einem Abschlussprüfer (statutory auditor) geprüft.
Sonstige Gesellschaftsformen. Die einfachste Gesellschaftsform in Deutschland ist die Einzelfirma. Diese wird von einer Einzelperson gebildet, wobei sein Privatvermögen vor der Auswirkungen der Zahlungsunfähigkeit nicht geschützt ist.
Eine Gesellschaftform, die keines Mindestgrundkapitals bedarf, ist die Offene Handelsgesellschaft (general partnership), die Gesellschafter haften jedoch unbeschränkt. Diese OHG hat mindestens zwei Investoren, die miteinander durch denselben Wirtschaftszweck verbunden sind. Alle Gesellschafter können Managementsentscheidungen treffen und sind nach Zahlung der erforderlichen Steuern zur Gewinnauszahlung berechtigt.
Eine andere Partnerschaftsform ist die Kommanditgesellschaft (limited partnership), die aus 2 Typen von Partnern besteht : stille Gesellschafter/Teilhaber (silent partner), der eine Kapitaleinlage beizutragen und eine beschränkte Haftung in Ausweitung seiner Kapitaleinbringung hat und Komplementäre/ unbeschränkt haftende Partner (general partners), die zur Kapirtaleinlage nicht unbedingt verpflichtet sind. Sie haften aber unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft und sind zur Gewinnauszahlung berechtigt. Entscheidungsbefugnisse für die Kommanditgesellschaft gehören den Komplementären, die stillen Gesellschafter können bei der Beschlußfassung nicht teilnehmen.
Niederlassungen sind auch eine beliebte Gesellschaftsform in Deutschland und viele ausländische Investoren wählen diese Form als erster Schritt zur Eröffnung eines Geschäftes. Deutsche Niederlassungen gelten nicht als gesetzliche Rechtspersonen weil Vermögenswerte und Schulden (Verbindlichkeiten) der Muttergesellschaft gehören. Für weitere Informationen und Details über die Vorteile dieser Gesellschaftsform, wenden Sie sich bitte an unsere auf dersrtige Gesellschaftsformen spezialisierten Fachleute in Deutschland.
Gründungsverfahren in Deutschland
Alle Regeln und Vorschriften betreffend
die Unternehmensgründung in Deutschland sind im Aktiengesetz/
GmbH-Gesetz vorgesehen. Bei
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Vorausgehende Gründungsverfahren in Deutschland setzen voraus dass das Bestehen eines eindeutigen Namens (name uniqueness) bei der lokalen Industrie-und Handelskammer geprüft, der Gesellschaftsvertrag beglaubigt und ein Bankkonto eröffnet wird, wobei eine Mindestkapitaleinlage oder eine Stammkapitaleinlage einer Partneschaft zu erfolgen hat.
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung beim Handelsregister einzureichen, um das Gründungsverfahren anzufangen : Eintragungsgesuch, beglaubigter Gesellschaftsvertrag, Nachweis über die Managementstruktur (management board), eine Bescheinigung über die Hinterlegung des Firmengründungskapitals. Alle vorgenannten Dokumente sind in elektronischem Format einzureichen. Die Registrierung des neu gegründeten Unternehmens erfolgt durch eine elektronische Plattform bei dem Handelsregister.
Der nächste Schritt zur Gründung eines Unternehmens besteht in der Beantragung des Geschäftslizenz (Gerwerbeschein) an der lokalen Geschäftsstelle (Office of Business and Standards), gefolgt von der Registrierung bei dem Statistikamt (welches ein Fragebogen schicken wird, in dem Angaben über Geschäftsdaten auszufüllen sind,), bei der Industrie-und Handelskammer und beim Arbeitsamt. Das Arbeitsamt stellt eine achtstellige Nummer aus, die bei der Sozialversicherung angemeldet werden soll. Die Rechtsperson hat danach einen Antrag an die Krankenversicherung zu stellen. Eine Benachrichtigung über das neugegründete Unternehmen wird dem Steueramt zwecks Eintragung zu Steuerzwecken (Körperschaftssteuer und Mehrwertsteuer) geschickt.
Nach Registrierung des Unternehmens in Deutschland, kann mit der Geschäftstätigkeit begonnen werden. Die meisten neugegründeten Unternehmen brauchen Angestellte. Den Arbeitgebern werden gut ausgebildete Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt. Sie können auf den Websites nach Jobs und Arbeitsvermittlern suchen.
Kurzüberblick zum Thema Wirtschaft in Deutschland
Die Wirtschaft Deutschlands ist sehr hoch bewertet in der Welt. Sie gilt als die viertgrößte Wirtschaft weltweit . Das ist der Grund, warum Deutschland zahlreiche ausländische Investoren anzieht, die an einer Unternehmensgründung interessiert sind,. Was die ausländische Investitionen betrifft, ist Deutschland einer der meistgesuchten Standorte weltweit. Außerdem, ist Deutschland der zweitgrößte Exporteur in der Welt. Die Arbeitskräfte sind ein Plus für ausländische Investoren, die an einer Unternehmensgründung interessiert sind insbesondere weil die Arbeitnehmerschaft zur Geschäftsentwicklung beiträgt. Lebensqualität und stabile Arbeitsverhältnisse sind sehr wichtig für die deutschen Angestellten. Darüberhinaus, ist das Sozialversicherungssystem sehr gut strukturiert.